Investitionshilfe für den effizienten Ressourceneinsatz und Unterstützung für den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Möchten Sie finanzielle Unterstützung für eine Investition in Ressourceneffizienz oder eine Kreislaufwirtschaft beantragen?
Nach dem Gesetz vom 8. Dezember 2025 bietet das Wirtschaftsministerium Investitionshilfen an Unternehmen, die in die effiziente Nutzung von Ressourcen und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft investieren.
Artikel 10 unterstützt vier Arten von Investitionen:
- Ressourceneffizienz – mindestens 15 % Nettoverringerung der pro Produktionseinheit verbrauchten materiellen Ressourcen oder der Ersatz von mindestens 20 % der Primärrohstoffe durch sekundäre
- Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Dekontamination und Recycling – Abfälle, die vom Begünstigten oder von Dritten erzeugt werden und sonst ungenutzt oder durch eine weniger priorisierte Operation in der Abfallhierarchie behandelt würden
- Sammlung, Sortierung, Dekontamination, Vorbehandlung und Verarbeitung anderer Produkte, Materialien oder Substanzen, die vom Begünstigten oder von Dritten erzeugt werden und sonst ungenutzt oder weniger effizient verwendet würden
- Selektive Sammlung und Sortierung von Abfällen zum Zweck der Vorbereitung auf Wiederverwendung oder Recycling
Bitte beachten Sie: Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge und Fahrzeuge sind nicht berechtigt. Für Abfallentsorgungs- oder -rückgewinnungsmaßnahmen zur Energieerzeugung, für Investitionen in Technologien, die bereits in der EU etablierte Handelspraxis sind, oder für Kosten, die nach Abfallentsorgungsregeln rechtlich für das Unternehmen liegen, darf keine Unterstützung gewährt werden.
Wir können Sie beraten zu:
- ob Ihr Projekt und Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllen
- Welches Antragsverfahren gilt für Ihre Situation
- Wie strukturierst du deine kontrafaktische Analyse und reichst deine Bewerbung über MyGuichet.lu
Maximaler Betrag der finanziellen Unterstützung
Die berechtigten Kosten sind die zusätzlichen Investitionskosten im Vergleich zu einem weniger umweltfreundlichen kontrafaktischen Szenario. Wo kein weniger umweltfreundliches Äquivalent existiert oder keine Investition ohne Unterstützung stattfinden würde, sind die Gesamtkosten der Investition berechtigt.
Intensitätsraten der Unterstützung:
Kleines Unternehmen | Mittlere Kompanie | Großes Unternehmen | |
Grundzinssatz | 60 % | 50 % | 40 % |
Mit Additionalität | Bis zu 80 % | Bis zu 70 % | Bis zu 60 % |
Der Grundsatz kann für Investitionen in unterstützten Gebieten um 5 Prozentpunkte erhöht werden.
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder der ersten verbindlichen Bestellung der Ausrüstung eingereicht werden. Mindestschwellenwerte gelten: 50.000 EUR für KMU und 100.000 EUR für große Unternehmen.
Schlüsselfiguren
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst,
Wichtige Vorteile
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
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Ein breites Spektrum berechtigter Investitionen
Artikel 10 deckt das gesamte Spektrum der Investitionen in die Kreislaufwirtschaft ab: Reduzierung des Materialverbrauchs, Ersatz für Primärrohstoffe, Vermeidung und Recycling von Abfällen, Rückgewinnung ungenutzter Materialien von Dritten sowie Einrichtung selektiver Sammelinfrastruktur. -
Gegenfaktbasierte Kostenberechnung
Nur die zusätzlichen Kosten im Vergleich zu einer weniger umweltfreundlichen Alternative sind berechtigt. Wo eine solche Alternative nicht existiert, sind die Gesamtinvestitionskosten berechtigt, was die Unterstützung besonders gut für erstklassige Investitionen in die Kreislaufwirtschaft eignet. -
Fachkundige Unterstützung während des gesamten Prozesses
Luxinnovation hilft Ihnen, Ihre Berechtigung zu bewerten, Ihre kontrafaktische Analyse zu strukturieren und Ihre Bewerbung über MyGuichet.lu einzureichen.
Wer kann davon profitieren?
Diese Unterstützung steht allen in Luxemburg rechtlich ansässigen Unternehmen offen , die eine gültige Gewerbegenehmigung besitzen.
Wichtige Voraussetzungen für die Berechtigung:
- Für Investitionen in Ressourceneffizienz: mindestens 15 % Netto-Reduktion des Materialverbrauchs pro Produktionseinheit oder mindestens 20 % Substitution von Primärrohstoffen durch sekundäre Rohstoffe
- Für abfallbezogene Investitionen: Der Abfall muss ansonsten ungenutzt, entsorgt oder durch eine niedrigere Priorität in der Abfallhierarchie behandelt werden
- Die Investition darf nicht einfach den bereits geltenden EU- oder nationalen Standards entsprechen
- Die Investition darf weder die Produktion von Abfall noch einen Anstieg des Ressourcenverbrauchs fördern
- Gebäude, Grundstücke, Fahrzeuge und Fahrzeuge sind von den anspruchsberechtigten Kosten ausgenommen
Mindestschwellenwerte: 50.000 EUR für KMU und 100.000 EUR für große Unternehmen.
Bewerbungen müssen online per MyGuichet.lu eingereicht werden, bevor eine verbindliche Zusage eingegangen wird.
Diese finanzielle Unterstützung wird vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt.
Interessiert daran, eine Finanzierung zu beantragen?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung. Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, um zu besprechen, wie diese und andere Finanzierungsmaßnahmen am besten in Ihre langfristige Strategie passen.