>

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Seite ist keine Hilfeseite. 
Ziel ist es, unsere Politik der Barrierefreiheit vorzustellen und das auf der Website beobachtete allgemeine Zugänglichkeitsniveau in Übereinstimmung mit den geltenden Protokollen und Vorschriften zu definieren.  

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit ist eine Reihe von Standards und Best Practices, die funktionale, grafische, technische und redaktionelle Aspekte abdecken. 

Digitale Medien (Websites, mobile Anwendungen, PDF-Dateien usw.) müssen bestimmten Standards und Best Practices entsprechen , um für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu sein .   

Eine barrierefreie Website ermöglicht es Benutzern beispielsweise: 

  • Passen Sie die Anzeige über das Betriebssystem und/oder den Browser an (Zeichen vergrößern oder verkleinern, Typografie ändern, Farben ändern, Animationen deaktivieren usw.). 

  • Surfen Sie mit unterstützenden Technologien wie Text-to-Speech oder Brailleschrift. 

  • Navigieren Sie, ohne eine Maus verwenden zu müssen, nur eine Tastatur, Schalter oder einen Touchscreen. 

  • Sehen Sie sich Videos und Audioinhalte mit Untertiteln und/oder Transkriptionen an. 

  • Und mehr. 

Richtlinie zur Barrierefreiheit

Luxinnovation GIE verpflichtet sich  seine Websites in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zugänglich zu machen  .  

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für die Website "https://luxinnovation.lu/".  

Status der Einhaltung

Die Website ist nicht konform mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Framework for Assessing Web-Accessibility (RAWeb) Version 1. Die Gründe für diese Nichteinhaltung sind im Folgenden aufgeführt. 

Nicht zugängliche Inhalte 

Inhalte, die nicht den Barrierefreiheitspflichten unterliegen

Der Youtube-Player war davon ausgenommen. Sie wurde daher keiner vollständigen und eingehenden Prüfung unterzogen. 

Es wurde jedoch überprüft, dass die wichtigsten Funktionen zum Ansehen von Videos zugänglich sind. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 2. Dezember 2024 erstellt.  

Die in dieser Erklärung enthaltenen Erklärungen sind zutreffend und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung dieser Website auf Übereinstimmung mit den in RAWeb 1 definierten Anforderungen. 

Technologien, die für die Erstellung der Website verwendet werden

  • HTML5 (Englisch)

  • SVG 

  • ARIE 

  • CSS 

  • JavaScript (Englisch) 

Testumfeld 

Die Webseitentests wurden durch die Kombination der folgenden Browser und Screenreader durchgeführt: 

  • Firefox 127 und NVDA 2024.1 unter Windows 11 

  • Firefox 127 und JAWS 2023 unter Windows 11 

  • Safari und VoiceOver unter macOS 14.5 

  • Safari und VoiceOver unter iOS 17.5.1 

Tools zur Überprüfung der Barrierefreiheit

  • Farbkontrast-Analysator   

  • Kontrast-Finder 

  • Firefox-Entwicklungstools  

  • Web Developer (Browser-Erweiterung) 

  • Stylus (Browser-Erweiterung) 

Webseiten, die dem Compliance-Audit unterliegen

  1. Homepage     

  1. Kontakt     

  1. Nachrichten     

  1. Details     zur Meldung

  1. Details     zur Ressource

  1. Wer wir sind     

  1. Fit 4 Digital     

  1. Video     

  1. Daten-Mapping     

  1. Einstellungen     

  1. Sitemap     

Feedback und Kontaktinformationen 

Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, kontaktieren Sie uns bitte über eine der folgenden Methoden, beschreiben Sie Ihr Problem und geben Sie die Seite an, auf der es aufgetreten ist : 

  • Senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

  • Schreiben Sie uns an die folgende E-Mail-Adresse : web@luxinnovation.lu.

  • Rufen Sie uns unter +352 43 62 63 1 an.

  • Schreiben Sie uns per Post an folgende Adresse: Maison de l'Innovation, 5 avenue des Hauts-Fourneaux, L-4362 ESCH-sur-ALZETTE, Luxemburg 

Wir verpflichten uns, Ihnen innerhalb von 1 Monat zu antworten. In vertretbaren Grenzen wird die Behebung des Problems der Barrierefreiheit vorzugsweise online erfolgen, um das Problem auf nachhaltige Weise zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, können Ihnen die von Ihnen angeforderten Informationen in einem zugänglichen Format Ihrer Wahl zur Verfügung gestellt werden: 

  • schriftlich in einem Dokument oder einer E-Mail; 

  • mündlich in einem Interview oder telefonisch. 

Vollstreckungsverfahren  

Sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein , haben Sie auch die Möglichkeit  den Informations- und Pressedienst, die zuständige Stelle, zu informieren      für die Überwachung der Barrierefreiheit über sein Online-Beschwerdeformular  oder die Ombudsperson, den Mediator des Großherzogtums  Luxemburg. 

Automatische Übersetzung — Inhalt durch KI übersetzt