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Investitionshilfen zum Umweltschutz

Investitionshilfe für erneuerbare Energien, erneuerbaren Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung

Energie aus erneuerbaren Quellen erzeugen, erneuerbaren Wasserstoff erzeugen oder in hocheffiziente Kraft-Wärme-Wärme-Kopplung investieren? Zugang zu bis zu 65 % Zufinanzierung nach dem luxemburgischen Umweltgesetz.

Möchten Sie finanzielle Unterstützung für Investitionen in erneuerbare Energien, Wasserstoff oder Kraft-Wärme-Kopplung beantragen?

Nach dem Gesetz vom 8. Dezember 2025 über das luxemburgische Umwelt- und Klimaschutzprogramm gewährt das Wirtschaftsministerium Investitionshilfen an Unternehmen, die die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und hocheffiziente Kraftkopplung fördern.

Diese Unterstützung umfasst vier Arten von Investitionen:

  • Erneuerbare Energieproduktion – Solar, Wind, Biomasse, Biogas, Wärmepumpen und andere erneuerbare Quellen, einschließlich zugehöriger Speicherlösungen
  • Produktion von erneuerbarem Wasserstoff – Anlagen, die ausschließlich erneuerbaren Wasserstoff produzieren, einschließlich spezieller Transport- und Verteilungsinfrastruktur
  • Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung – Einheiten, die primäre Energieeinsparungen von mindestens 20 % im Vergleich zur separaten Wärme- und Stromerzeugung erzielen
  • Energiespeicherung — Strom-, Wärme- oder Biogasspeicherung, die direkt an eine Anlage für erneuerbare Energieerzeugungen angeschlossen ist, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen

Die zulässigen Kosten sind die Gesamtinvestitionskosten – eine günstigere Grundlage als die meisten anderen Maßnahmen nach dem Umweltgesetz, bei denen nur zusätzliche Kosten berücksichtigt werden.

Wir können Sie beraten zu:

  • ob Ihr Unternehmen und Ihr Projekt die Zulassungskriterien erfüllen
  • Welches Antragsverfahren gilt für Ihre Situation
  • Wie strukturiert man seine Bewerbung und reicht sie über MyGuichet.lu

Maximaler Betrag der finanziellen Unterstützung

Die Höhe der Unterstützung wird auf Basis der Gesamtinvestitionskosten berechnet und darf die folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:


 Kleines Unternehmen Mittlere KompanieGroßes Unternehmen
Erzeugung erneuerbarer Energien65 %55 %45 %
Lagerung oder Transport
50 %
40 %
30 %


Wichtig: Wenn Hilfe durch ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren gewährt wird, kann die Intensität der Unterstützung bis zu 100 % der anspruchsberechtigten Kosten erreichen – ohne Obergrenze für den Fördersatz.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder der ersten verbindlichen Bestellung der Ausrüstung eingereicht werden.

Schlüsselfiguren

Max. 65% 
Kofinanzierung für KMU
Beihilfesatz, der auf die Gesamtinvestitionskosten erneuerbarer Energieanlagen anfällt, gilt
Up to 100%
Intensität der Unterstützung im Rahmen des Wettbewerbsausschreibungsverfahrens
Es gibt keine Obergrenze für den Beihilfesatz, wenn das Projekt durch ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren ausgewählt wird
EUR 40 million
Mindestbudget für wettbewerbliche Ausschreibungen
Definiert gemäß Aufruf für Projekte durch das Wirtschaftsministerium

Wichtige Vorteile

Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:

  1. Gesamtinvestitionskosten sind zulässig
    Im Gegensatz zu den meisten anderen Maßnahmen des Umweltgesetzes deckt diese Unterstützung die gesamten Investitionskosten und nicht nur die zusätzliche Umweltprämie ab, was sie besonders attraktiv für groß angelegte Projekte im Bereich erneuerbare Energien macht.
  2. Ein breites Spektrum geeigneter Technologien
    Solar, Wind, Biomasse, Biogas, Wärmepumpen, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sind alle abgedeckt, was Unternehmen die Flexibilität gibt, die für ihren Betrieb am besten geeignete Technologie zu wählen.
  3. Fachkundige Unterstützung während des gesamten Prozesses
    Luxinnovation hilft Ihnen, Ihre Berechtigung zu bewerten, das richtige Antragsverfahren zu identifizieren und Ihre Bewerbung über MyGuichet.lu einzureichen, wodurch die Komplexität reduziert und Ihre Erfolgschancen maximiert werden.

Wer kann davon profitieren?

Diese Unterstützung steht allen in Luxemburg rechtlich ansässigen Unternehmen offen , die eine gültige Betriebserlaubnis besitzen und in die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, erneuerbarem Wasserstoff oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung investieren.

Wichtige Voraussetzungen für die Berechtigung umfassen:

  • Speicherinvestitionen sind nur dann zulässig, wenn sie mit einer Anlage für erneuerbare Energien kombiniert werden (mindestens 75 % der gespeicherten Energie müssen jährlich aus der direkt angeschlossenen Produktionsanlage stammen)
  • Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff müssen ausschließlich erneuerbaren Wasserstoff produzieren; Die Kapazität des Elektrolyseurs darf die kombinierte Kapazität der angeschlossenen erneuerbaren Energieerzeugungseinheiten nicht überschreiten
  • Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen primäre Energieeinsparungen von mindestens 20 % im Vergleich zur separaten Wärme- und Stromerzeugung erzielen
  • Biogas- und Biomasseanlagen müssen die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Richtlinie 2018/2001 erfüllen
  • Erdgas-Kraftkopplungsanlagen sind nur über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren zugelassen

Anträge müssen online über MyGuichet.lu eingereicht werden, bevor eine verbindliche Verpflichtung eingegangen wird.

Diese finanzielle Unterstützung wird vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt.

Interessiert daran, eine Finanzierung zu beantragen?

Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung. Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, um zu besprechen, wie diese und andere Finanzierungsmaßnahmen am besten in Ihre langfristige Strategie passen.