Investitionshilfe für Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz im Außenbereich
Möchten Sie finanzielle Unterstützung für Energieeffizienzinvestitionen außerhalb von Gebäuden beantragen?
Nach dem Gesetz vom 8. Dezember 2025 über das luxemburgische Umwelt- und Klimaschutzprogramm gewährt das Wirtschaftsministerium Investitionshilfen an Unternehmen, die ihren Endenergieverbrauch durch gezielte Effizienzmaßnahmen reduzieren – mit Ausnahme von baubezogenen Arbeiten.
Um berechtigt zu sein, muss Ihre Investition mindestens einen der folgenden Schwellenwerte erreichen:
- eine Reduzierung des endgültigen Energieverbrauchs um mindestens 20 % oder
- Energieeinsparungen von mindestens 250 MWh pro Jahr
Nur die zusätzlichen Kosten, die direkt mit der Umweltverbesserung verbunden sind, sind förderfähig – also die grüne Prämie gegenüber einer Standardinvestition, nicht die vollen Projektkosten.
Wir können Sie beraten zu:
- ob Ihr Unternehmen und Ihr Projekt die Zulassungskriterien erfüllen
- welches Bewerbungsverfahren für Ihre Situation gilt – vereinfachtes Verfahren für KMU oder Aufruf für Projekte
- Wie strukturiert man seine Bewerbung und reicht sie über MyGuichet.lu
Maximaler Betrag der finanziellen Unterstützung
Die Höhe der Unterstützung wird auf Grundlage der förderbaren Kosten des Projekts berechnet und darf die folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:
| Kleines Unternehmen | Mittlere Kompanie | Großes Unternehmen | |
| Energieeffizienz (außer in Gebäuden) | 25 % | 20 % | 15 % |
Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder der ersten verbindlichen Bestellung der Ausrüstung eingereicht werden.
Investitionen in Geräte, die fossile Brennstoffe (einschließlich Hybridsysteme) nutzen, sind nicht zulässig. Baukosten, Grundstück, Fahrzeuge und Fahrzeuge sind ebenfalls ausgeschlossen.
Schlüsselfiguren
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst,
Wichtige Vorteile
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
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Senken Sie Ihre Energierechnung und Ihren CO₂-Fußabdruck
Nutzen Sie Zuzahlungen, um die zusätzlichen Kosten für Investitionen in energieeffiziente Geräte und Prozesse auszugleichen und langfristig sowohl Ihre Betriebskosten als auch Ihre Umweltbelastung zu senken. -
Zwei Anwendungswege passend zu Ihrem Projekt
KMU mit kleineren Projekten (Förderung unter 100.000 EUR) können sich über ein vereinfachtes Direktverfahren bewerben. Größere Projekte werden über den Aufruf für Projekte eingereicht und nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" bearbeitet, bis das Budget aufgebraucht ist. -
Fachkundige Unterstützung während des gesamten Prozesses
Luxinnovation hilft Ihnen, Ihre Berechtigung zu bewerten, Ihre berechtigten Kosten zu strukturieren und Ihre Bewerbung über MyGuichet.lu einzureichen, wodurch die Komplexität reduziert und Ihre Erfolgschancen maximiert werden.
Wer kann davon profitieren?
Diese Unterstützung steht allen in Luxemburg rechtlich ansässigen Unternehmen offen, die eine gültige Gewerbegenehmigung besitzen und außerhalb von Gebäuden in Energieeffizienzmaßnahmen investieren.
Förderfähige Investitionen müssen über die derzeitigen verpflichtenden Standards hinausgehen und dürfen keine fossile Infrastruktur (einschließlich Hybridsysteme) umfassen. Gebäudebezogene Kosten, Land, Fahrzeuge und Wagen sind von den anspruchsberechtigten Kosten ausgeschlossen.
Bewerbungen müssen online per MyGuichet.lu eingereicht werden, bevor eine verbindliche Verpflichtung eingegangen wird.
Diese finanzielle Unterstützung wird vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt.
Interessiert daran, eine Finanzierung zu beantragen?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung. Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, um zu besprechen, wie diese und andere Finanzierungsmaßnahmen am besten in Ihre langfristige Strategie passen.