Investitionshilfe für Ladeinfrastruktur
Möchten Sie finanzielle Unterstützung für eine Investition in die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beantragen?
Nach dem Gesetz vom 26. Juli 2022, geändert durch das Gesetz vom 18. Juli 2025, gewährt das Wirtschaftsministerium Investitionshilfen an Unternehmen, die in Luxemburg eine Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge installieren oder ausbauen.
Je nach Unternehmensgröße und Infrastrukturtyp stehen zwei Programme zur Verfügung:
Scheme 1 — Aufruf zu Projekten (alle Unternehmen)
Deckt zwei Infrastrukturkategorien ab:
- AC-Ladeinfrastruktur – Wechselstromladestationen für leichte und personeneigene Fahrzeuge
- Ladeinfrastruktur für schwere Fahrzeuge – Ladestationen für Lkw, Busse und andere schwere Nutzfahrzeuge
Schema 2 — Vereinfachtes System für KMU
Ein spezielles, leichteres Verfahren für kleine und mittlere Unternehmen, die in Ladeinfrastruktur investieren, geöffnet vom 27. Juli 2025 bis 30. September 2026.
Bitte beachten Sie: Die Ladeinfrastruktur muss zu 100 % mit erneuerbarem Strom betrieben werden. Dies ist eine obligatorische Voraussetzung für beide Programme.
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder der ersten verbindlichen Bestellung der Ausrüstung eingereicht werden.
Wir können Sie beraten zu:
- Welches System gilt für Ihr Unternehmen und Ihre Art von Infrastruktur
- ob Ihr Projekt die Barrierefreiheits- und technischen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt
- Wie Sie Ihre Bewerbung über MyGuichet.lu vorbereiten und einreichen
Maximaler Betrag der finanziellen Unterstützung
Die Fördersätze variieren je nach Art der Infrastruktur und ihrem Grad der öffentlichen Zugänglichkeit. Die untenstehende Tabelle fasst die aktuellen offenen Calls und anwendbaren Kurse zusammen.
Infrastrukturtyp | Förderquote | Budget | Open Call | |
Aufruf zu Projekten | AC-Ladeinfrastruktur | 30 % bis 50 %, je nach Grad der Zugänglichkeit | 7 Millionen Euro | 15.01.2026 bis 15.06.2026 (12:00) |
Aufruf zu Projekten | Ladeinfrastruktur für schwere Fahrzeuge | 50 % bis 70 %, je nach Grad der Zugänglichkeit | 5 Millionen Euro | 15.01.2026 bis 31.03.2026 (12:00) |
Vereinfachtes SME-Schema | Ladeinfrastruktur (nur KMU) | Definiert in den Begriffen des Schemas | Budget des Projekts | 27.07.2025 bis 30.09.2026 |
Bitte beachten Sie: Im Rahmen des Projektaufrufs werden die Projekte auf der Grundlage der niedrigsten pro Einheit neu geschaffenen Ladekapazität beantragte Hilfesumme ausgewählt, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme effektiv verfügbar ist. Öffentliche Ladestationen, die rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr zugänglich sind, werden zu 100 % ihrer Kapazität gezählt.
Bitte beachten Sie: Mindestschwellen gelten nach den allgemeinen Regeln des Gesetzes vom 8. Dezember 2025: 50.000 EUR für KMU und 100.000 EUR für große Unternehmen. Das vereinfachte SME-System ist von diesen Schwellenwerten ausgenommen.
Schlüsselfiguren
Wichtige Vorteile
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
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Zwei komplementäre Zufahrtswege
Der Aufruf für Projekte steht allen Unternehmen unabhängig von der Größe offen, während das vereinfachte KMU-System für kleinere Unternehmen ein leichteres Verfahren bietet. Beide Routen sind gleichzeitig verfügbar, was den Unternehmen die Flexibilität gibt, den passendsten Weg zu wählen. -
Höhere Preise für öffentlich zugängliche Infrastruktur
Die Förderpreise steigen mit dem Grad der öffentlichen Zugänglichkeit der Ladestationen. Infrastruktur, die rund um die Uhr öffentlich zugänglich ist, profitiert von den höchsten Tarifen und schafft einen direkten Anreiz, offene, barrierefreie Ladenetze einzubauen. -
Fachkundige Unterstützung während des gesamten Prozesses
Luxinnovation hilft Ihnen, das richtige Programm zu finden, Ihre Berechtigung zu bewerten, Ihren Antrag vorzubereiten und ihn über MyGuichet.lu einzureichen.
Wer kann davon profitieren?
Aufruf für Projekte: Offen für alle in Luxemburg rechtlich ansässigen Unternehmen, die eine gültige Geschäftserlaubnis besitzen und in Wechselstrom- oder Ladeinfrastruktur für schwere Fahrzeuge investieren.
Vereinfachtes SME-Schema: Offen für kleine und mittlere Unternehmen , die legal in Luxemburg ansässig sind.
Wichtige Zulassungsvoraussetzungen für beide Pläne:
- Die Ladeinfrastruktur muss mit 100 % erneuerbarem Strom betrieben werden
- Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder vor einer verbindlichen Verpflichtung eingereicht werden
- Öffentliche Ladestationen müssen den geltenden Bestimmungen der EU-Verordnung 2023/1804 entsprechen
- Für den Aufruf zu Projekten: Die Infrastruktur muss die technischen und zugänglichen Bedingungen erfüllen, die im Mandat (cahier des charges) festgelegt sind
Bewerbungen müssen online über MyGuichet.lu eingereicht werden.
Diese finanzielle Unterstützung wird vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt.
Interessiert daran, eine Finanzierung zu beantragen?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung. Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, um zu besprechen, wie diese und andere Finanzierungsmaßnahmen am besten in Ihre langfristige Strategie passen.