Investitionshilfe für erneuerbare Energien, erneuerbaren Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung
Möchten Sie finanzielle Unterstützung für Investitionen in erneuerbare Energien, Wasserstoff oder Kraft-Wärme-Kopplung beantragen?
Nach dem Gesetz vom 8. Dezember 2025 über das luxemburgische Umwelt- und Klimaschutzprogramm gewährt das Wirtschaftsministerium Investitionshilfen an Unternehmen, die die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen, die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff und hocheffiziente Kraftkopplung fördern.
Diese Unterstützung umfasst vier Arten von Investitionen:
- Erneuerbare Energieproduktion – Solar, Wind, Biomasse, Biogas, Wärmepumpen und andere erneuerbare Quellen, einschließlich zugehöriger Speicherlösungen
- Produktion von erneuerbarem Wasserstoff – Anlagen, die ausschließlich erneuerbaren Wasserstoff produzieren, einschließlich spezieller Transport- und Verteilungsinfrastruktur
- Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung – Einheiten, die primäre Energieeinsparungen von mindestens 20 % im Vergleich zur separaten Wärme- und Stromerzeugung erzielen
- Energiespeicherung — Strom-, Wärme- oder Biogasspeicherung, die direkt an eine Anlage für erneuerbare Energieerzeugungen angeschlossen ist, vorbehaltlich spezifischer Bedingungen
Die zulässigen Kosten sind die Gesamtinvestitionskosten – eine günstigere Grundlage als die meisten anderen Maßnahmen nach dem Umweltgesetz, bei denen nur zusätzliche Kosten berücksichtigt werden.
Wir können Sie beraten zu:
- ob Ihr Unternehmen und Ihr Projekt die Zulassungskriterien erfüllen
- Welches Antragsverfahren gilt für Ihre Situation
- Wie strukturiert man seine Bewerbung und reicht sie über MyGuichet.lu
Maximaler Betrag der finanziellen Unterstützung
Die Höhe der Unterstützung wird auf Basis der Gesamtinvestitionskosten berechnet und darf die folgenden Schwellenwerte nicht überschreiten:
| Kleines Unternehmen | Mittlere Kompanie | Großes Unternehmen | |
| Erzeugung erneuerbarer Energien | 65 % | 55 % | 45 % |
| Lagerung oder Transport | 50 % | 40 % | 30 % |
Wichtig: Wenn Hilfe durch ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren gewährt wird, kann die Intensität der Unterstützung bis zu 100 % der anspruchsberechtigten Kosten erreichen – ohne Obergrenze für den Fördersatz.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder der ersten verbindlichen Bestellung der Ausrüstung eingereicht werden.
Schlüsselfiguren
Wichtige Vorteile
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
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Gesamtinvestitionskosten sind zulässig
Im Gegensatz zu den meisten anderen Maßnahmen des Umweltgesetzes deckt diese Unterstützung die gesamten Investitionskosten und nicht nur die zusätzliche Umweltprämie ab, was sie besonders attraktiv für groß angelegte Projekte im Bereich erneuerbare Energien macht. -
Ein breites Spektrum geeigneter Technologien
Solar, Wind, Biomasse, Biogas, Wärmepumpen, erneuerbarer Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung sind alle abgedeckt, was Unternehmen die Flexibilität gibt, die für ihren Betrieb am besten geeignete Technologie zu wählen. -
Fachkundige Unterstützung während des gesamten ProzessesLuxinnovation hilft Ihnen, Ihre Berechtigung zu bewerten, das richtige Antragsverfahren zu identifizieren und Ihre Bewerbung über MyGuichet.lu einzureichen, wodurch die Komplexität reduziert und Ihre Erfolgschancen maximiert werden.
Wer kann davon profitieren?
Diese Unterstützung steht allen in Luxemburg rechtlich ansässigen Unternehmen offen , die eine gültige Betriebserlaubnis besitzen und in die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen, erneuerbarem Wasserstoff oder hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung investieren.
Wichtige Voraussetzungen für die Berechtigung umfassen:
- Speicherinvestitionen sind nur dann zulässig, wenn sie mit einer Anlage für erneuerbare Energien kombiniert werden (mindestens 75 % der gespeicherten Energie müssen jährlich aus der direkt angeschlossenen Produktionsanlage stammen)
- Anlagen für erneuerbaren Wasserstoff müssen ausschließlich erneuerbaren Wasserstoff produzieren; Die Kapazität des Elektrolyseurs darf die kombinierte Kapazität der angeschlossenen erneuerbaren Energieerzeugungseinheiten nicht überschreiten
- Hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen müssen primäre Energieeinsparungen von mindestens 20 % im Vergleich zur separaten Wärme- und Stromerzeugung erzielen
- Biogas- und Biomasseanlagen müssen die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Richtlinie 2018/2001 erfüllen
- Erdgas-Kraftkopplungsanlagen sind nur über ein wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren zugelassen
Anträge müssen online über MyGuichet.lu eingereicht werden, bevor eine verbindliche Verpflichtung eingegangen wird.
Diese finanzielle Unterstützung wird vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt.
Interessiert daran, eine Finanzierung zu beantragen?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung. Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, um zu besprechen, wie diese und andere Finanzierungsmaßnahmen am besten in Ihre langfristige Strategie passen.