Investitionshilfe für Test- und Experimentierinfrastrukturen
Möchten Sie Investitionshilfe für eine Test- oder Experimentierinfrastruktur beantragen?
Das luxemburgische Wirtschaftsministerium bietet finanzielle Unterstützung für in Luxemburg gegründete Unternehmen, die planen, Test- und Experimentierinfrastrukturen zu bauen oder zu modernisieren. Dazu gehören Einrichtungen, Ausrüstung, Kapazitäten und Ressourcen wie Testanlagen, Pilotlinien, Demonstratoren, Testeinrichtungen und Wohnlabore sowie verwandte Unterstützungsdienste, die hauptsächlich von Unternehmen genutzt werden, insbesondere von KMU, die Unterstützung für Tests und Experimente suchen, um neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu entwickeln.
Zulässige Kosten decken Investitionen in:
- materielle Vermögenswerte (Ausrüstung, Einrichtungen, Infrastruktur); und
- immaterielle Vermögenswerte (Patente, Lizenzen, Fachwissen und andere Arten von geistigem Eigentum).
Eine zentrale Bedingung ist, dass der Zugang zur Infrastruktur für mehrere Nutzer auf transparenter und nicht-diskriminierender Basis offen sein muss. Allerdings können Unternehmen, die mindestens 10 % der Investitionskosten finanziert haben, privilegierten Zugang zu günstigeren Bedingungen erhalten, proportional zu ihrem Beitrag.
Wir werden Sie beraten zu:
- ob Ihr Unternehmen berechtigt wäre, und
- ob dieses Förderprogramm das beste für Ihr spezifisches Projekt ist.
Wir können Sie auch während des gesamten Antragsprozesses bis zur Einreichung beim Wirtschaftsministerium informieren.
Maximaler Betrag der finanziellen Unterstützung
Für jede Investition in Test- und Experimentierinfrastrukturen darf der Bruttobetrag der Hilfe nicht geringer sein als:
- 1.000 € für kleine und mittlere Unternehmen; und
- 100.000 € für große Unternehmen.
Die Höhe der Unterstützung wird auf Basis der zulässigen Kosten des Projekts berechnet und darf 25 % der zulässigen Kosten als Grundsatz nicht überschreiten . Die Intensität kann wie folgt erhöht werden:
| Großes Unternehmen | Mittelständisches Unternehmen | Kleinunternehmen | |
|---|---|---|---|
| Maximale Hilfsintensität | 40% | 50% | 60% |
Diese Erhöhungen können Folgendes umfassen:
- weitere 10 % für mittelständische Unternehmen und weitere 20 % für kleine Unternehmen;
- weitere 10 % für grenzüberschreitende Infrastrukturen, die von öffentlichen Mitteln von mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten profitieren, oder für auf EU-Ebene bewertete und ausgewählte Infrastrukturen;
- zusätzlich 5 % für Infrastrukturen, bei denen mindestens 80 % der jährlichen Kapazität an KMU verteilt sind.
Schlüsselfiguren
Wichtige Vorteile
-
Gemeinsame Infrastruktur, maximale Wirkung
Öffnen Sie Ihre Infrastruktur für mehrere Nutzer und helfen Sie SMEs, Zugang zu Test- und Experimentiermöglichkeiten zu erhalten, die sie sich sonst nicht leisten könnten. -
Skalierbare Hilfsintensität
Der Grundsatz von 25 % kann je nach Unternehmensgröße, grenzüberschreitender Projektdimension und dem Anteil der für KMU vorgesehenen Kapazitäten deutlich erhöht werden.
Wer kann davon profitieren?
Diese Hilfsmaßnahme richtet sich an in Luxemburg ansässige Unternehmen, die planen, Test- und Experimentierinfrastrukturen zu bauen oder zu modernisieren und alle Zulassungskriterien zu erfüllen. Die Infrastruktur muss mehreren Nutzern auf transparente und nicht-diskriminierende Weise zugänglich gemacht werden.
Die Subvention deckt einen Anteil der zulässigen Investitionskosten. Anträge müssen vor Arbeitsbeginn über das Online-Verfahren auf MyGuichet.lu eingereicht werden.
Diese finanzielle Unterstützung wird vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt.
Interessiert daran, eine Finanzierung zu beantragen?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung. Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, um zu besprechen, wie diese und andere Finanzierungsmaßnahmen am besten in Ihre langfristige Strategie passen.