Größe des Unternehmens: KMU-Definition
KMU-Definition: Ein EU-Standard
Die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission, die im Amtsblatt der Europäischen Union L 124, S. 36 vom 20. Mai 2003 veröffentlicht wurde, ist die einzige verbindliche Grundlage für die Festlegung der Bedingungen für die Einstufung als KMU.
Ziel dieser Webseite und des Videos ist es, Unternehmen eine vereinfachte Anleitung für die Anwendung der KMU-Definition zu geben. Dies ist nicht rechtsverbindlich und die Verfasser können in keiner Weise haftbar gemacht werden.
KMU-Definition
Ihr Unternehmen ist ein kleines Unternehmen, wenn:
Oder
| Ihr Unternehmen ist ein mittleres Unternehmen, wenn:
Oder
|
Berechnung von Personalbestand, Umsatz und Bilanzsumme
Bei der Berechnung von Personalbestand, Umsatz und Bilanzsumme ist es wichtig, den Umfang der zu berücksichtigenden Daten zu kennen. Sofern Ihr Unternehmen nicht als eigenständiges Unternehmen eingestuft wird, müssen Sie Ihre juristische Person sowie alle anderen juristischen Personen einbeziehen, die als verbundene Unternehmen oder Partner Ihrer juristischen Person gelten.
Partnerunternehmen sind alle juristischen Personen, die mit Ihrer juristischen Person direkt oder indirekt zu 25 % bis 50 % verbunden sind oder über Stimmrechte verfügen. Die Personal-, Umsatz- und Bilanzzahlen der Partnerunternehmen werden anteilig mit den Daten Ihrer juristischen Person konsolidiert.
Ihr Unternehmen gilt als mit einem anderen Unternehmen verbunden, wenn:
- Ein Unternehmen direkt oder indirekt zu mehr als 50 % mit einem anderen Unternehmen verbunden ist oder ein Stimmrecht hat
- Ein Unternehmen über einen beherrschenden Einfluss verfügt, der dann vermutet wird, wenn die Geschäfts- und Finanzpolitik eines Unternehmens von den Wünschen eines anderen Unternehmens beeinflusst wird.
Die vollständigen Personal-, Umsatz- und Bilanzzahlen der verbundenen Unternehmen werden zu 100 % mit den Daten Ihrer juristischen Person addiert, um eine fundierte KMU-Bewertung durchzuführen.
Sie sollten eine solche Beziehung auch dann berücksichtigen, wenn sie von einer oder mehreren gemeinsam handelnden Personen, auch Mitgliedern derselben Familie, begründet wird. Das allerdings nur, sofern die Unternehmen auf demselben oder einem benachbarten Markt tätig sind.
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen einen konsolidierten Abschluss aufstellt oder nicht, sollten die zu berücksichtigenden Daten letztlich folgende Daten umfassen:
- Daten jedes Partnerunternehmens des Unternehmens, dessen KMU-Status bewertet wird
- Daten jedes Unternehmens verbunden mit dem Unternehmen, dessen KMU-Status bewertet wird
- Daten jedes Unternehmens verbunden mit einem der Partner Unternehmens, dessen KMU-Status bewertet wird
- Daten jedes Unternehmens verbunden mit einem Unternehmen, das mit jenem Unternehmen verbunden ist, dessen KMU-Status bewertet wird
- Daten jedes Partners eines Unternehmens, das mit jenem Unternehmen verbunden ist, dessen KMU-Status bewertet wird
Partner-Partner-Beziehungen sind nicht zu berücksichtigen.
Mehrere praktische Beispiele für die korrekte Berechnung von Zahlen finden Sie in unserem oben verlinkten Lehrvideo.
Haben Sie Zweifel am Bewertungsumfang Ihres Unternehmens?