Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg
Allgemeine Themen und Budgetfragen

Rechtliche und finanzielle Informationen zu Horizon Europe

Diese rechtlichen und finanziellen Informationen wurden erstellt, um Organisationen, die sich an Horizon-Europe-Projekten beteiligen möchten, grundlegende Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Zweck des Inhalts ist rein informativ. Bitte wenden Sie sich an uns, um eine offizielle Stellungnahme zu Ihren spezifischen Fragen zu erhalten.

Allgemeine Themen

Was ist eine maßnahmenbezogene Finanzhilfe?

Maßnahmenbezogene Finanzhilfen sind Zuschüsse für Projekte, deren Aktivitäten zur Verwirklichung der politischen Ziele der EU beitragen. Sie werden in der Regel auf der Grundlage der den Begünstigten tatsächlich entstandenen Kosten finanziert.

Maßnahmenbezogene Finanzhilfen werden in der Regel im Rahmen offener Ausschreibungen gewährt, können aber manchmal auch direkt ohne Ausschreibung vergeben werden. Es kann sich um Maßnahmen mit mehreren oder nur einem Begünstigten handeln.

Was ist eine Ausschreibung?

In Ausschreibungen werden die Themenbereiche festgelegt, für die Mittel zur Verfügung stehen. Dabei werden alle Kriterien genannt, die bei der Beantragung dieser Mittel eingehalten werden müssen. Sie enthalten auch Informationen über den Gesamtbetrag der verfügbaren Fördermittel und die Einreichungsfrist für die Bewerbungen.

Wo kann ich Ausschreibungen finden?

Alle europäischen Ausschreibungen sind über das Förder- und Ausschreibungsportal zugänglich.

Das Förder- und Ausschreibungsportal ist der Einstiegspunkt (Single Electronic Data Interchange Area) für Teilnehmer und Experten an Förderprogrammen und Ausschreibungen, die von der Europäischen Kommission und anderen Organen der EU verwaltet werden. Das Portal ermöglicht die elektronische Verwaltung von EU-Programmen und Ausschreibungen und erleichtert die damit verbundene Interaktion mit den EU-Institutionen.

Wie kann ich mich auf eine Ausschreibung bewerben?

Die Einreichung eine Ausschreibung erfolgt über das Förder- und Ausschreibungsportal. Sie müssen ein Benutzerkonto einrichten, eine PIC-Nummer (Participant Identification Code) für Ihre Organisation beantragen und Ihren Vorschlag auf der Grundlage der bereitgestellten Vorlage einreichen.

Wie kann ich eine PIC-Nummer (Participant Identification Code) für mein Unternehmen erhalten?

Die PIC-Nummer ist eine 9-stellige Nummer, die als eindeutige Kennung für Rechtspersonen dient, die an europäischen Förderprogrammen teilnehmen. Sie ist für die Teilnahme an EU-Förderprogrammen wie Horizon Europe oder dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut (EIT) erforderlich.

Die Validierung Ihrer PIC-Nummer ist nur erforderlich, wenn Ihr Vorschlag oder Ihr Angebot erfolgreich bewertet wurde. Die PIC-Nummer hat kein Verfallsdatum und wird durch das Team des Validierungsdienstes der Europäischen Kommission überprüft.

Um eine PIC-Nummer zu erhalten, müssen Sie sich zunächst auf dem Förder- und Ausschreibungsportal der Europäischen Kommission registrieren und ein EU-Login erstellen. Wählen Sie „Meine Organisation“ und dann „Registrierung fortsetzen“. Geben Sie die erforderlichen Informationen zur Identifizierung an. Um Überschneidungen zu vermeiden, wird eine Liste der bereits registrierten Organisationen angezeigt, wenn Sie den rechtlichen Namen Ihrer Einrichtung angeben. Wenn sie noch nicht gelistet ist, fahren Sie mit der Registrierung fort und geben Sie Ihre Daten ein.

Was ist ein LEAR (Legal Entity Appointed Representative)?

Ein LEAR ist eine Person, die vom gesetzlichen Vertreter (CEO, Rektor, Generaldirektor o. ä.) einer Organisation ernannt wird, um deren rechtliche und finanzielle Informationen zu verwalten (z.B. Änderung der Adresse), die Zugriffsrechte von Personen innerhalb der Organisation auf administrativer Ebene (nicht auf Projektebene) zu verwalten und Vertreter der Organisation zu ernennen, die Finanzhilfevereinbarungen oder Jahresabschlüsse über das Förder- und Ausschreibungsportal elektronisch unterzeichnen.

Welche Fördersätze werden im Rahmen von Horizont Europa angewandt?

Der Fördersatz entspricht dem Anteil der genehmigten Projektkosten, der durch europäische Mittel gedeckt wird. Um die Verwaltung von Horizont-Europa-Projekten zu vereinfachen, gilt für alle Projektteilnehmer ein einziger Fördersatz, mit Ausnahme von gemeinnützigen Organisationen, die an Innovationsmaßnahmen teilnehmen. Die Fördersätze sind wie folgt:

  • Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Action, CSA): 100% für alle Arten von Teilnehmern
  • Forschungsinnovationsmaßnahmen (Research Innovation Actions, RIA): 100% für alle Arten von Teilnehmern
  • Innovationsmaßnahmen (Innovation Actions, IA): 100% Fördersatz für gemeinnützige Organisationen, 60-70% für alle anderen Arten von Teilnehmern

Indirekte Kosten: ein Pauschalsatz von 25% für alle Arten von Maßnahmen und Begünstigten

Was ist ein Konsortium?

Ein Konsortium ist ein Zusammenschluss mehrerer Rechtspersonen mit dem Ziel, ein Projekt auf der Grundlage einer Ausschreibung durchzuführen. Es besteht aus mehreren Begünstigten (auch als Partner bezeichnet) und wird von einer koordinierenden Einrichtung (dem Koordinator) geleitet. Dem Konsortium können auch verbundene Unternehmen, assoziierte Partner und Unterauftragnehmer angehören.

Begünstigte, verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner und Unterauftragnehmer haben unterschiedliche Rechte und Pflichten im Rahmen der Finanzhilfevereinbarung.

Um die verschiedenen Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Konsortiums im Bezug auf Horizon Europe effektiv zu verwalten, müssen die Konsortiumsmitglieder eine Konsortialvereinbarung unterzeichnen. Das am häufigsten verwendete Modell für Konsortialvereinbarungen ist das DESCA-Modell.

Was sind Begünstigte?

Begünstigte sind die Rechtspersonen, die an einem Projekt beteiligt sind, das Gegenstand einer Finanzhilfevereinbarung ist. Als Unterzeichner der Finanzhilfevereinbarung sind sie gegenüber der Bewilligungsbehörde in vollem Umfang für die Durchführung des Projekts und für die Einhaltung aller in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Verpflichtungen verantwortlich.

Die Begünstigten stellen pauschale Beiträge für die Maßnahme in Rechnung. Sie müssen über die entsprechenden Mittel zur Durchführung der Maßnahme verfügen.

Wenn sie sich auf verbundene Einrichtungen oder andere Teilnehmer verlassen, um ihre Verpflichtungen im Rahmen des Projekts zu erfüllen, bleiben sie gegenüber der Bewilligungsbehörde und den anderen Begünstigten allein verantwortlich. Die Begünstigten müssen sicherstellen, dass die vertraglichen Verpflichtungen aus der Finanzhilfevereinbarung der anderen Teilnehmer (verbundene Einrichtungen, assoziierte Partner und Unterauftragnehmer) auch für die verbundenen Einrichtungen gelten.

Was sind verbundene Einrichtungen?

Eine verbundene Einrichtung ist eine Einrichtung, die eine Verbindung (insbesondere eine Rechts- oder Kapitalverbindung) zu einem Begünstigten hat und weder auf das betreffende Projekt von Horizon Europe beschränkt ist noch ausschließlich zu dessen Durchführung gegründet wurde.

Die verbundenen Einrichtungen erheben Pauschalbeiträge zu den gleichen Bedingungen wie die Begünstigten und führen die ihnen in Teil B (technischer Anhang) des Vorschlags zugewiesenen Aufgaben aus. Sie werden bei der Berechnung der Finanzhilfe berücksichtigt.

Was sind assoziierte Partner?

Assoziierte Partner können einen wesentlichen Teil eines Projekts gemeinsam mit den Mitgliedern des Konsortiums durchführen. Sie unterzeichnen jedoch weder die Finanzhilfevereinbarung mit der Europäischen Kommission noch erhalten sie eine direkte Finanzierung als Erstattung ihrer Kosten. Assoziierte Mitglieder sind häufig, aber nicht unbedingt, in Drittländern ansässig (z.B. in Nicht-EU-Mitgliedstaaten), die am Programm Horizon Europe teilnehmen. Ihr Budget für das Projekt sollte in der Kategorie „Finanzieller Beitrag“ des Vorschlags angegeben werden.

Was sind Unterauftragnehmer?

Unterauftragnehmer sind Dienstleistungserbringer, die von einem Begünstigten mit der Durchführung einer Maßnahme beauftragt werden und dafür eine Rechnung zu marktüblichen Preisen ausstellen. Unteraufträge müssen immer auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses und/oder des niedrigsten Preises vergeben werden. Unterauftragnehmer unterzeichnen die Finanzhilfevereinbarung mit der Europäischen Kommission nicht. Der Begünstigte, der den Unterauftrag vergeben hat, ist für die Arbeit des Unterauftragnehmers verantwortlich, einschließlich ihrer Qualität und fristgerechten Ausführung. Die Kernaufgaben des Koordinators dürfen nicht an Unterauftragnehmer vergeben werden und es ist nicht gestattet, Unteraufträge an andere Begünstigte zu vergeben.

Die Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen werden bei der Berechnung der indirekten Kosten nicht berücksichtigt.

Was ist die Rolle des Koordinators?

Der Koordinator ist der Empfänger eines Zuschusses durch Horizon Europe, der als zentrale Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums gegenüber der Bewilligungsbehörde fungiert. Bei Finanzhilfen für einen einzigen Begünstigten ist der einzige Begünstigte gleichzeitig auch der Koordinator.

Der Koordinator einer maßnahmenbezogenen Finanzhilfe hat mehrere Verpflichtungen:

  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Maßnahme
  • Vermittlung der gesamten Kommunikation zwischen dem Konsortium und der Bewilligungsbehörde (sofern in der Vereinbarung oder von der Bewilligungsbehörde nichts anderes festgelegt ist) und insbesondere: 
    • Vorlage der Garantien für Vorfinanzierungen bei der Bewilligungsbehörde (falls vorhanden)
    • Anforderung und Überprüfung aller erforderlichen Informationen sowie Überprüfung der Qualität und Vollständigkeit aller Unterlagen, bevor sie an die Bewilligungsbehörde weitergeleitet werden
    • Vorlage der Ergebnisse und Berichte bei der Bewilligungsbehörde
    • Unterrichtung der Bewilligungsbehörde über die an die anderen Begünstigten geleisteten Zahlungen
  • Verteilung der von der Bewilligungsbehörde erhaltenen Zahlungen an die anderen Begünstigten ohne ungerechtfertigte Verzögerung

Der Koordinator kann keine dieser Verpflichtungen delegieren oder weitervergeben. Für öffentliche Einrichtungen gelten jedoch einige Ausnahmen.

Welche Rolle spielt ein Partner?

Partner im Konsortium, die keine Koordinatoren sind, können Arbeitspaketleiter, Aufgabenleiter oder Aufgabenunterstützer sein.

Ein Arbeitspaketleiter ist für eines der Arbeitspakete verantwortlich, in die das Projekt unterteilt ist. Ein Aufgabenleiter ist für eine Aufgabe in einem bestimmten Arbeitspaket verantwortlich. Aufgabenunterstützer nehmen mit begrenzter Verantwortung an einem oder mehreren Arbeitspaketen der Projekte teil und/oder unterstützen eine oder mehrere Aufgaben unter gleichen Bedingungen wie die anderen Partner.

Ist mein Unternehmen ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?

Mit dem KMU-Selbstbewertungsinstrument können Sie feststellen, ob Ihre Organisation als kleines oder mittleres Unternehmen einzustufen ist.

Was sind die Programmausschüsse von Horizon Europe?

Die Europäische Kommission ruft die Ausschüsse auf, die europäischen Rechtsvorschriften umzusetzen. Diese Ausschüsse setzen sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der assoziierten Länder zusammen. Luxinnovation vertritt Luxemburg in verschiedenen Ausschüssen der europäischen FEI-Politik.

In Bezug auf Horizon Europe sind die sogenannten „Arbeitsprogramme“ das Hauptthema der Diskussionen. In diesen Dokumenten werden für jeden Bereich Forschungsprioritäten festgelegt, die dann in Ausschreibungen umgesetzt werden. Die Ausschussmitglieder können die Europäische Kommission über nationale Forschungsprioritäten informieren. Sie haben auch die Gelegenheit, bilaterale Kontakte zu knüpfen und auf die Positionierung Luxemburgs aufmerksam zu machen.

Haushaltsmittel

Welche Arten von Kosten können im Rahmen von Horizon Europe erstattet werden? Wie berichte ich über die Arbeit des Projektteams? In diesem Abschnitt gehen wir auf diese zentralen Themen ein.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die förderfähigen Kosten im Rahmen von Horizont Europa sind:

  • Personalkosten, Kosten für die Vergabe von Unteraufträgen, Einkaufskosten, Kosten für sonstige Waren und Dienstleistungen, indirekte Kosten

Die Personalkosten umfassen die im Rahmen des Projekts geleistete Arbeit durch:

  • Mitarbeiter
  • Natürliche Personen im Rahmen direkter Verträge
  • Entsandte Personen
  • KMU-Eigentümer und natürliche Personen als Begünstigte

Die Einkaufskosten umfassen:

  • Reise- und Aufenthaltskosten: Diese Kosten müssen auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten und entsprechend den üblichen Reisegewohnheiten des Begünstigten berechnet werden.
  • Ausrüstung: Diese Kosten müssen als Abschreibungskosten angegeben werden, die auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet und gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards sowie der üblichen Buchführungspraxis des Begünstigten abgeschrieben werden.
    Es kann nur der Teil der Kosten berücksichtigt werden, der die tatsächliche Nutzung der Maßnahme während ihrer Dauer umfasst.

Kosten für Miete oder Leasing von Ausrüstungen, Infrastruktur oder anderen Vermögenswerten sind ebenfalls förderfähig, wenn sie die Abschreibungskosten für ähnliche Ausrüstungen, Infrastruktur oder Vermögenswerte nicht überschreiten und keine Finanzierungskosten enthalten.

  • Sonstige Waren, Arbeiten und Dienstleistungen: Diese Kosten müssen auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet werden.

Die Kosten für sonstige Waren und Dienstleistungen umfassen:

  • Finanzielle Unterstützung für Dritte: Diese Kosten sind förderfähig, wenn sie in den Bedingungen der Ausschreibung als solche deklariert werden. Sie werden auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet.
  • Intern in Rechnung gestellte Waren und Dienstleistungen: Diese Kosten können gemäß den üblichen Kostenrechnungspraktiken als Stückkosten angegeben werden.

Welche Kosten sind nicht förderfähig?

  • Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalrendite
  • Schulden und Schuldendienstkosten
  • Rückstellungen für künftige Verluste oder Schulden
  • Geschuldete Zinsen
  • Zweifelhafte Forderungen
  • Währungsverluste
  • Bankgebühren
  • Übermäßige oder leichtfertige Ausgaben
  • Abzugsfähige Mehrwertsteuer (nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer ist förderfähig)
  • Kosten, die während der Aussetzung der Durchführung der Maßnahme entstanden sind
  • Im Rahmen einer anderen EU/Euratom-Finanzhilfe angegebene Kosten (keine Doppelfinanzierung)
  • Kostenkategorien, die im Arbeitsprogramm/in der Ausschreibung ausdrücklich ausgeschlossen sind (falls diese Option gilt)

Wie werden die Personalkosten berechnet und ausgewiesen?

Die Personalkosten werden auf der Grundlage eines Tagessatzes berechnet, der auf dem Unternehmensmodell basiert. Sie müssen nach der folgenden Methode berechnet werden:

Personalkosten = {Tagessatz} X {Anzahl der für die Maßnahme gearbeiteten Tagesäquivalente} (aufgerundet auf den nächsten halben Tag)

Die Personalkosten werden für jeden Berichtszeitraum pro Person angegeben.

Tagessatz: Die allgemeine Formel für die Berechnung des Tagessatzes lautet pro Kalenderjahr (von Januar bis Dezember): {Aktuelle jährliche Personalkosten für die Person} geteilt durch {215 Tage}

215 Tage entsprechen einer 100%-Stelle während eines vollen Kalenderjahres. Diese Zahl ist feststehend.

Eine Ausnahme bilden die Monate zwischen dem Ende des letzten Kalenderjahres und dem Ende des Berichtszeitraums. Für diese Monate müssen Sie einen separaten Teiltagessatz wie folgt berechnen:

{in diesen Monaten tatsächlich angefallene Personalkosten der Person} geteilt durch {215 / 12 (Monate) x Anzahl der Monate vom Januar bis zum Ende des Berichtszeitraums}

Ausweisung der Personalkosten: Führen Sie Aufzeichnungen über die für die Maßnahme aufgewendete Zeit in Form von Stundenzetteln oder einer monatlichen Erklärung über die für die Maßnahme aufgewendeten Tage.

Förderfähige Kosten für Mitarbeiter

Die förderfähigen Kosten, die von den Kosten für Mitarbeiter abgedeckt werden, setzen sich zusammen aus:

  • Festgehalt
  • Feste Ergänzung wie z. B. ein Beitrag zu einer Krankenkasse
  • Variable Komponenten wie Boni
  • Sozialversicherungsbeitrag
  • Steuern im Zusammenhang mit der Vergütung
  • Sonstige Kosten und Zahlungen im Zusammenhang mit der Vergütung, wenn sie gerechtfertigt sind und gemäß den üblichen Vergütungspraktiken des Begünstigten als Personalkosten erfasst werden
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