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Umweltrecht – Nationale Finanzierung

Verfahren zur Bereitstellung von Projekten (wer zuerst kommt, mahlt zuerst)

Die zuständige Behörde lädt Unternehmen ein, Projekte mit Schwerpunkt auf einem bestimmten, vordefinierten Thema oder Ziel einzureichen. Die Unterstützung wird nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gewährt, bis das für die Projektaufrufe vorgesehene Budget aufgebraucht ist.