Investitionshilfen für Energieinfrastruktur
Möchten Sie finanzielle Unterstützung für eine Investition in Energieinfrastruktur beantragen?
Nach dem Gesetz vom 8. Dezember 2025 gewährt das Wirtschaftsministerium Investitionshilfen an Unternehmen, die in den Bau oder die Modernisierung der Energieinfrastruktur investieren.
Artikel 11 unterstützt vier Infrastrukturkategorien:
- Stromnetze – Übertragungs- und Verteilnetze
- Gasinfrastruktur – ausschließlich für den Einsatz von Wasserstoff oder Gas erneuerbarer Herkunft (Biogas, Biomethan) vorgesehen
- CO2-Infrastruktur – Transport- und Speichernetzwerke für eingefangenes CO2
- Heiz- und Kühlnetze – Fernwärme- und Kühlsysteme
- Projekte von gemeinsamem Interesse – grenzüberschreitende Infrastrukturprojekte, die unter der EU-Energieregulierung gelistet sind
Bitte beachten Sie: Für Energieinfrastruktur darf keine Unterstützung gewährt werden, die von einer vollständigen oder teilweisen Ausnahme von Zugangsverpflichtungen durch Dritte oder regulierten Tarifen im Rahmen der EU-Binnenenergiemarktgesetzgebung profitiert.
Bitte beachten Sie: Nach diesem Artikel darf keine Unterstützung für Investitionen in Gas- oder Stromspeicherprojekte gewährt werden.
Bitte beachten Sie: Hilfen für Gasinfrastruktur dürfen nur gewährt werden, wenn die Infrastruktur ausschließlich für den Einsatz von Wasserstoff oder Gas erneuerbarer Herkunft vorgesehen ist.
Wir können Sie beraten zu:
- ob Ihr Projekt und Ihr Unternehmen die Zulassungskriterien erfüllen
- Welche Infrastrukturkategorie auf Ihre Investition zutrifft
- Wie bereiten Sie Ihre Analyse der Finanzierungslücke und Ihren Geschäftsplan vor, bevor Sie über MyGuichet.lu
Maximaler Betrag der finanziellen Unterstützung
Die berechtigten Kosten sind die gesamten Investitionskosten. Die Unterstützung kann bis zu 100 % der Finanzierungslücke abdecken, definiert als die Differenz zwischen den zulässigen Kosten und dem operativen Gewinn der Investition über deren Lebensdauer. Die Unterstützung ist auf das Minimum beschränkt, das für die Durchführung des Projekts erforderlich ist.
Im Rahmen des Wettbewerbsausschreibungsverfahrens gibt es keine Obergrenze für den Beihilfesatz. Die Projekte werden auf Grundlage der beantragten Hilfssumme ausgewählt.
Bitte beachten Sie: Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten oder der ersten verbindlichen Bestellung der Ausrüstung eingereicht werden. Mindestschwellenwerte gelten: 50.000 EUR für KMU und 100.000 EUR für große Unternehmen.
Schlüsselfiguren
Wichtige Vorteile
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
-
Gesamtinvestitionskosten sind zulässig
Im Gegensatz zu den meisten anderen Artikeln des Umweltgesetzes verlangt Artikel 11 keinen kontrafaktischen Abschluss. Die vollen Investitionskosten sind zulässig, was diese Maßnahme besonders für groß angelegte Infrastrukturprojekte geeignet macht, bei denen keine weniger kostspielige Alternative besteht. -
Keine Obergrenze für den Beihilfesatz
Im Rahmen des Wettbewerbsausschreibungsverfahrens ist der Beihilfesatz nicht begrenzt. Die Unterstützung wird durch die Finanzierungslücke und den beantragten Betrag bestimmt, sodass die Antragsteller die volle Flexibilität haben, das Unterstützungsniveau zu beantragen, das ihr Projekt wirklich benötigt. -
Fachkundige Unterstützung während des gesamten Prozesses
Luxinnovation hilft Ihnen, Ihre Berechtigung zu bewerten, Ihre Analyse der Finanzierungslücke vorzubereiten und Ihren Antrag über MyGuichet.lu einzureichen.
Wer kann davon profitieren?
Diese Unterstützung steht allen in Luxemburg rechtmäßig ansässigen Unternehmen offen , die eine gültige Gewerbegenehmigung besitzen und in den Bau oder die Modernisierung der förderfähigen Energieinfrastruktur investieren.
Wichtige Voraussetzungen für die Berechtigung:
- Die Infrastruktur muss in eine der fünf förderfähigen Kategorien fallen: Stromnetze, Gasinfrastruktur (nur Wasserstoff oder erneuerbares Gas), CO2-Netze, Heiz- und Kühlnetze oder Projekte von gemeinsamem Interesse
- Die Infrastruktur darf nicht von einer vollständigen oder teilweisen Ausnahme von Zugangsverpflichtungen durch Dritte oder regulierten Tarifen profitieren.
- Die Gasinfrastruktur muss ausschließlich Wasserstoff oder Gas erneuerbarer Herkunft widmen
- Investitionen in Gas- oder Stromspeicher sind nach diesem Artikel nicht berechtigt
Mindestschwellenwerte: 50.000 EUR für KMU und 100.000 EUR für große Unternehmen.
Bewerbungen müssen online per MyGuichet.lu eingereicht werden, bevor eine verbindliche Verpflichtung eingegangen wird.
Diese finanzielle Unterstützung wird vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt.
Interessiert daran, eine Finanzierung zu beantragen?
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen und Beratung. Wir stehen Ihnen auch zur Verfügung, um zu besprechen, wie diese und andere Finanzierungsmaßnahmen am besten in Ihre langfristige Strategie passen.