Neue Aufrufe zu Projekten für eine elektrische Ladeinfrastruktur

Zwei neue Hilfsmittel für elektrische Ladestationen sind nach einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren verfügbar.

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Das geänderte Gesetz vom 26. Juli 2022 bezüglich des Hilfsprogramms für Unternehmen, die in Infrastruktur für Fahrzeuge mit alternativen Kraftstoffen investieren, besagt, dass Unternehmen mit Projekten zur Errichtung von Ladeinfrastruktur, ob öffentlich oder privat, mit einer Ladekapazität von mindestens 175 Kilowatt Unterstützung für elektrische Ladestationen erhalten können, die durch eine Ausschreibung vergeben werden.

Zwei neue Projektaufrufe wurden gestartet:

1. Einrichtung einer Ladeinfrastruktur für schwere Fahrzeuge

  • Maximalbudget: 5 Millionen Euro
  • Datum: 15. Januar bis 31. März 2026 (um 12 Uhr)
  • Die ausgewählten Unternehmen können von einer Subvention profitieren, die bis zu 70 % ihrer Investition abdeckt.

2. Einrichtung einer Ladeinfrastruktur, die Wechselstrom (AC) liefert

  • Maximalbudget: 7 Millionen Euro
  • Datum: 15. Januar bis 15. Juni 2026 (um 12 Uhr)
  • Die ausgewählten Unternehmen können von einer Subvention profitieren, die bis zu 50 % ihrer Investition umfasst.

Die Projekte werden innerhalb der Budgetgrenzen des Aufrufs für Projekte ausgewählt, basierend auf dem niedrigsten Förderbetrag pro durch das Projekt neu geschaffener Tragfähigkeit.

Die Spezifikationen zu den Teilnahmebedingungen sind auf Guichet.lu verfügbar:

Informationswebinar

Das Wirtschaftsministerium, unterstützt von Luxinnovation und Klima-Agence, wird diese neuen Programme und die Vorteile für die Unternehmen des Landes während eines Informationswebinars am Dienstag, den 10. Februar von 10:00 bis 12:00 Uhr, auf Französisch präsentieren.

Brauchen Sie weitere Informationen?

Kontaktieren Sie die Abteilung für Unternehmensforschung und Innovationsunterstützung von Luxinnovation.
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