Es gibt keine festen inhaltlichen Vorgaben, jedoch bitten wir Sie, folgende Punkte zu berücksichtigen:
Auf Anfrage kann eine Vorlage für das Pitch Deck bereitgestellt werden.
Die erste Auszahlung in Höhe von 50.000 EUR steht den Teilnehmenden unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
Der Zuschuss ist in drei Tranchen unterteilt (zwei Abschlagszahlungen und einen Schlussbetrag), die jeweils an die folgenden Zugangsvoraussetzungen für das antragstellende Unternehmen gebunden sind:
a. Erste Tranche von 50.000 Euroc. Schlussbetrag von 20.000 Euro
Was ist in Bezug auf den Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft weiter zu beachten?
Die Auszahlung jeder Tranche des Zuschusses hängt von einer positiven Bewertung der von den Teilnehmenden eingereichten Zwischen- oder Abschlussberichte durch den Initiator ab. Diese Berichte müssen Abweichungen zwischen der ursprünglichen Planung und der weiteren Entwicklung/Fortschritten des geförderten Projekts aufzeigen. Der Initiator behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen anzufordern, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Fit 4 Start-Projekts zu überprüfen.
Pflicht zur Einreichung von Projektberichten
Zur Einhaltung der Förder- und Auszahlungsvoraussetzungen müssen die Teilnehmenden die folgenden Berichte einreichen:
Status |
Bericht |
Spätester Einreichungstermin |
Alle Teilnehmenden |
Zwischenbericht |
16 Monate ab Programmbeginn |
Absolventen |
Abschlussbericht |
25 Monate ab Programmbeginn |
Wichtige Hinweise für die Teilnehmenden
Teilnehmende sollten folgende Punkte beachten:
Beratung zu Buchhaltungs- und Steuerfragen
Die Teilnehmenden sollten sich in Bezug auf die korrekte buchhalterische und/oder steuerliche Behandlung des Zuschusses an ihre Treuhänder, Buchhalter und/oder Steuerberater wenden.
Förderfähige Kosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des Fit 4 Start-Projekts des antragstellenden Unternehmens stehen und werden in folgende Kategorien unterteilt:
Kategorie |
Beschreibung |
Personalkosten |
Vergütung und Sozialabgaben von technischem und nicht-technischem Personal, das dem Projekt zugeordnet ist. |
Technische und Entwicklungskosten |
Miete/Anschaffung von technischem Equipment und Software, Zertifizierungen, Schutz geistigen Eigentums (IP), regulatorische Beratung, Beschaffung technischer Expertise. |
Testkosten |
Beschaffung und Durchführung von Tests für Produkte/Dienstleistungen (z. B. Miete von Umwelttestanlagen, spezifischen Testumgebungen, Labortests, klinische Studien, etc.). |
Datenbeschaffungskosten |
Beschaffung spezifischer Daten und/oder Datenbanken. |
Kundenfindungskosten |
Analyse der Benutzererfahrung, vertriebsbezogene Aktivitäten. |
Kosten für Einrichtungen & Infrastruktur
|
Miete von Labor- und/oder Büroräumen, IT-Infrastruktur, Nutzung von Cloud und HPC (High-Performance Computing), etc. |
Allgemeine & Verwaltungskosten
|
Telekommunikation, Buchhaltung, Versicherungen, rechtliche Beratung, etc. |
Nachweispflichten
Nicht förderfähige Kosten
Nicht förderfähig sind unter anderem:Diese Liste ist unvollständig, und andere als die als „förderfähig“ kategorisierten Kosten werden im Einzelfall geprüft.
E-mail : incubator@technoport.lu / coworking@technoport.lu
LUXEMBOURG SPACE AGENCY
19-21, boulevard Royal
L-2449 Luxemburg
Website : https://space-agency.public.lu/
Phone: +352 288 482 10
E-mail : info@space-agency.lu
Website : https://www.cityincubator.lu/
Phone: +352 288 101 01
E-mail : community@cityincubator.lu
LUXEMBOURG HOUSE OF CYBERSECURITY
122, Rue Adolphe Fischer
L-1521 Luxemburg
Website: https://lhc.lu/
Phone: +352 274 00 98 601
E-mail: info@lxp.lu
LUXEMBOURG HOUSE OF FINANCIAL TECHNOLOGY
9, rue du Laboratoire
L-1911 Luxemburg
Website: https://lhoft.com/
Phone: +352 28 81 02 01
E-mail: info@lhoft.lu