Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg

Über die Fördervoraussetzungen

  • Nein. Es darf jedoch nicht älter als fünf Jahre sein, gemessen am Veröffentlichungsdatum der jeweiligen Fit 4 Start-Ausschreibung. Bei nicht autonomen Einheiten wird die Bewertung auf Ebene der gesamten Antragstellergruppe durchgeführt.
  • Ja, die Fit 4 Start-Förderung ist ausschließlich für kleine Unternehmen zugänglich. Die Definition eines kleinen Unternehmens ist in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt gemäß den Artikeln 107 und 108 des Vertrags festgelegt.
  • Einzelunternehmen, die bereits eine „De-minimis“-Beihilfe erhalten haben und durch die Fit 4 Start-Förderung die Obergrenze von 200.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von drei Steuerjahren überschreiten würden, sind nicht förderfähig. Dies ist in Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2019 zur Umsetzung eines De-minimis-Beihilfesystems festgelegt.
  • Ja, aber das Antragstellerteam muss aus mindestens zwei Personen bestehen. Mindestens eine Person muss Vollzeit an der Umsetzung des Projekts arbeiten, an allen Coaching Sessions und Steering Committees während der Coaching-Phase des Programms teilnehmen und für die Entwicklung der Substanz und der operativen Tätigkeiten des Start-ups in Luxemburg verantwortlich sein.
  • Auch wenn es keine Voraussetzung ist, bei der Bewerbung über ein Minimum Viable Product (MVP) zu verfügen, werden Startups, die bereits ein solches entwickelt haben, bevorzugt.
  • Es ist nicht erforderlich, dass Bewerbende zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Unternehmen gegründet haben. Es ist auch kein Problem, wenn Ihr Unternehmen bereits außerhalb von Luxemburg gegründet wurde.

    Wenn Sie für die Teilnahme am Programm ausgewählt werden, müssen Sie jedoch ein Unternehmen in Luxemburg gründen und eine Geschäftslizenz beantragen, um Anspruch auf den Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft (2 Tranchen und eine Abschlusszahlung) zu haben. Für weitere Informationen zum Zuschuss lesen Sie bitte das Kapitel „Über den öffentlichen Zuschuss“.
  • Sie können pro Edition nur eine Bewerbung einreichen. Es ist nicht möglich, mit mehreren Projekten für das Programm ausgewählt zu werden. Falls Sie jedoch nicht für die Teilnahme ausgewählt werden, können Sie sich für eine andere Ausgabe von Fit 4 Start erneut bewerben.
  • Nein. Das Fit 4 Start-Programm richtet sich ausschließlich an gewinnorientierte Start-ups und Projekte.

Die ersten 6 Monate des Programms („Coaching-Phase“)

  • Es ist verpflichtend, während der Coaching Sessions und der Steering Committee Meetings physisch in Luxemburg anwesend zu sein. Wir empfehlen zudem dringend, während der Coaching-Phase des Programms in Luxemburg zu bleiben, um zusätzliche Möglichkeiten, Networking und Veranstaltungen im Großherzogtum Luxemburg nutzen zu können und sich mit dem lokalen Leben vertraut zu machen. Einige Programmaktivitäten können digital organisiert werden. Sie erhalten für jede Aktivität einige Wochen im Voraus eine Einladung.
  • Start-ups, die am Fit 4 Start-Programm teilnehmen, können in der Regel zwischen der Technoport S.A., dem Luxembourg-City Incubator und dem Luxembourg House of Financial Technology wählen. Diese offiziellen Programmpartner bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Start-up unter der Adresse ihrer Räumlichkeiten anzumelden.
  • Die Coaching Sessions können in den Räumlichkeiten von Luxinnovation, der Technoport S.A., des Luxembourg-City Incubator oder des Luxembourg House of Financial Technology stattfinden. Bitte beachten Sie, dass diese Angabe vorläufig ist und der endgültige Standort der Coaching Sessions individuell geplant wird.
  • Ja, alle im Rahmen des Fit 4 Start-Programms organisierten Sessions sind verpflichtend, und eine physische Teilnahme ist erforderlich. Die Verpflichtung zum Programm und die Teilnahme an allen Sessions sind entscheidende Kriterien für den erfolgreichen Abschluss des Programms
  • Jede Nichterfüllung der Richtlinien und/oder Verpflichtungen des Programms führt durch Entscheidung des Veranstalters zum Ausschluss der betroffenen Teilnehmenden. Dies hat den Verlust aller Rechte und Vorteile im Zusammenhang mit dem Fit 4 Start-Programm zur Folge.
  • Die Coaching-Phase des Fit 4 Start-Programms ist eine sechsmonatige Beschleunigungsphase, die aus vier Coaching-Blöcken und jeweils dazugehörigen Steering Committee Meetings besteht – insgesamt also vier Bausteine. Während gemeinsame Expertenrunden für alle Teilnehmenden des Fit 4 Start-Programms organisiert werden, werden die individuellen Coaching Sessions speziell auf die Bedürfnisse und Anforderungen Ihres Start-ups zugeschnitten.
  • Pro Baustein sollten Sie mit drei bis vier vollen Tagen für Coaching Sessions sowie zwei bis drei Tagen für Berichtspflichten rechnen (dazu gehören ein Coaching Report, ein Fortschrittsreport zwischen zwei Steering Committee Meetings und eine Präsentation des Monatsberichts vor jedem Steering Committee Meeting). Dies umfasst sowohl Expertenrunden als auch individuelle Coachings.

    Zusätzlich sollten Sie einen weiteren vollen Tag pro Monat für Steering Committee Meetings reservieren.
    Berücksichtigen Sie außerdem den Zeitaufwand, der erforderlich ist, um Ihr Unternehmen in Luxemburg aufzubauen und weiterzuentwickeln.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um Richtwerte handelt und die endgültige Zeitplanung individuell festgelegt wird.
  • Ja, die Nichteinhaltung von Programmrichtlinien, -anforderungen und/oder -verpflichtungen sowie die Verwendung von betrügerischen Methoden, falschen oder irreführenden Informationen oder ein Verhalten, das die Programmrichtlinien umgeht, führen nach Ermessen des Veranstalters zum sofortigen Ausschluss der betroffenen Personen aus dem Programm.

    Zudem werden Teilnehmende, die sich an unmoralischen, unethischen oder illegalen Aktivitäten beteiligen, einschließlich Versuchen, den Bewerbungsprozess zu manipulieren, umgehend disqualifiziert.

    Betroffene erhalten zunächst zwei schriftliche Verwarnungen per E-Mail vom Veranstalter, bevor sie offiziell aus dem Programm ausgeschlossen werden.

    Ein offizieller Programmausschluss tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und führt automatisch dazu, dass die Teilnehmenden:
    • die sofortige Beendigung des Programms hinnehmen müssen;
    • alle Rechte, Vorteile und Privilegien im Zusammenhang mit dem Programm sofort verlieren;
    • Auswirkungen auf den gewährten Zuschuss erfahren.
    Jeder verpflichtende Ausschluss aus dem Programm wird den betroffenen Teilnehmenden unverzüglich schriftlich und per Einschreiben vom Veranstalter mitgeteilt.
  • Jeder freiwillige vorzeitige Ausstieg oder Abbruch des Programms, einschließlich der Coaching-Phase, muss von den betreffenden Teilnehmenden schriftlich und ordnungsgemäß dem Veranstalter mitgeteilt werden. Ein solcher freiwilliger vorzeitiger Ausstieg oder Abbruch führt zu:
    • dem sofortigen Verlust aller Rechte, Vorteile und Privilegien im Zusammenhang mit dem Programm;
    • Auswirkungen auf den gewährten Zuschuss.
    Der Veranstalter wird jeden freiwilligen vorzeitigen Programmausstieg oder Abbruch umgehend und ordnungsgemäß schriftlich bestätigen.

Zu den Pitching Sessions

  • Die Pitching Sessions finden in Person in Luxemburg statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, diese bei Bedarf (z. B. aufgrund einer Änderung der epidemiologischen Lage) jederzeit in digitale Sessions umzuwandeln. Nach der bewerberseitigen Bestätigung zur Teilnahme an den Pitching Sessions werden das genaue Datum, die Uhrzeit und weitere relevante Informationen rechtzeitig mitgeteilt.
  • Es gibt keine festen inhaltlichen Vorgaben, jedoch bitten wir Sie, folgende Punkte zu berücksichtigen:

    • Präsentation in Englisch (Die Zeitvorgabe kann vom Veranstalter für jeden Schwerpunktbereich individuell angepasst werden. Die Zeit wird strikt überwacht, und Pitches, die die vorgegebene Zeit überschreiten, werden unterbrochen);
    • Q&A Session (Fragen und Antworten).

    Auf Anfrage kann eine Vorlage für das Pitch Deck bereitgestellt werden.

Über den öffentlichen Zuschuss

  • Das Programm unterstützt die Teilnehmenden beim Start in Luxemburg, indem es einen Zuschuss von bis zu 150.000 Euro bereitstellt. Dieser wird vom Ministerium für Wirtschaft gemäß dem Gesetz vom 20. Dezember 2019 gewährt, das die Umsetzung einer „De-minimis“-Beihilferegelung zum Ziel hat.
  • Nur juristische Personen, also Unternehmen, die ordnungsgemäß im Großherzogtum Luxemburg gegründet wurden und über eine Geschäftslizenz verfügen, können den Zuschuss erhalten. Natürliche Personen sind nicht berechtigt, auf den Zuschuss zuzugreifen.
  • Nein, der Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft  ist nicht mit einer Beteiligung an Ihrem Start-up verbunden. Bitte lesen Sie die Antwort auf die folgende Frage, um die Bedingungen für den Erhalt der drei Tranchen (zwei Abschlagszahlungen und der Schlussbetrag) in Höhe von 50.000 Euro / 80.000 Euro / 20.000 Euro zu erfahren
  • Die erste Auszahlung in Höhe von 50.000 EUR steht den Teilnehmenden unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:

    Der Zuschuss ist in drei Tranchen unterteilt (zwei Abschlagszahlungen und einen Schlussbetrag), die jeweils an die folgenden Zugangsvoraussetzungen für das antragstellende Unternehmen gebunden sind:

    a. Erste Tranche von 50.000 Euro
    Die erste Tranche ist unter den folgenden Bedingungen zugänglich:
    • Gründung und Geschäftslizenz
      • Für Start-ups, die bei ihrer Auswahl noch nicht in Luxemburg gegründet sind:
        • Die Gesellschaft muss (i) innerhalb von 9 Monaten nach Beginn des Programms gegründet werden, (ii) zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Mindestkapital von 15.000 Euro (vollständig eingezahlt in bar) verfügen und nachweisen können, dass 15.000 Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, um die Aktivitäten des Unternehmens voranzutreiben.
      • Für Start-ups, die bei ihrer Auswahl bereits in Luxemburg gegründet sind:
        • Die Gesellschaft muss zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Mindestkapital von 15.000 Euro (vollständig eingezahlt in bar) verfügen und nachweisen können, dass 15.000 Euro an liquiden Mitteln zur Verfügung stehen, um die Aktivitäten des Unternehmens voranzutreiben.
    • Alter des Unternehmens
      • Das gegründete Unternehmen darf zum Zeitpunkt der jeweiligen Fit 4 Start-Ausschreibung nicht älter als 5 Jahre sein.
    • Fristen und Nachweise
      • Teilnehmende haben 9 Monate ab Programmbeginn, um den Antrag auf die erste Tranche zu stellen.
      • Ein detailliertes Budget für die Verwendung der ersten Tranche (50.000 Euro) sowie die Mindestkapitalanforderung von 15.000 Euro muss vorgelegt werden, das mit den unter b. definierten Kategorien förderfähiger Kosten übereinstimmt.
      • Teilnehmende haben 15 Monate Zeit, ab Programmbeginn mindestens 50.000 Euro ihrer verfügbaren Mittel auszugeben.
    • Mindestanforderungen an das Team
      • Die Teilnehmenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und das Team muss aus mindestens zwei Personen bestehen, von denen mindestens eine Vollzeit an der Umsetzung des Projekts arbeitet, alle Sessions während der Coaching-Phase besucht und die Entwicklung des Start-ups von Luxemburg aus leitet.
    b. Zweite Tranche von 80.000 Euro
    Die zweite Tranche steht erfolgreichen Absolventen der Coaching-Phase unter folgenden Bedingungen zur Verfügung:
    • Eigenkapital und Kapitalerhöhung
      • Absolventen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Programmbeginn mindestens 50.000 Euro privates Eigenkapital aufgebracht und eine formelle Kapitalerhöhung in der luxemburgischen Handelsgesellschaft durchgeführt haben (vollständig in bar eingezahlt).
    • Mitarbeiteranzahl
      • Zum Zeitpunkt der Antragstellung für die zweite Tranche muss das Unternehmen mindestens 2 Vollzeitbeschäftigte vorweisen.
    • Ausgaben und Fristen
      • Es müssen innerhalb von 15 Monaten nach Programmbeginn mindestens 50.000 Euro gemäß dem eingereichten Budget für die erste Tranche ausgegeben worden sein.
      • Absolventen haben 16 Monate ab Programmbeginn, um den Antrag auf die zweite Tranche und einen Zwischenbericht zum Projekt einzureichen.
      • Ein aktualisiertes Budget für die zweite Tranche und den Schlussbetrag (insgesamt 100.000 Euro sowie mindestens 50.000 Euro privates Eigenkapital) muss vorgelegt werden, das mit den Kategorien förderfähiger Kosten gemäß b. übereinstimmt.

     

    c. Schlussbetrag von 20.000 Euro
    Der Schlussbetrag ist erfolgreichen Absolventen der Coaching-Phase unter den folgenden Bedingungen zugänglich:
    • Voraussetzung: Erste und zweite Tranche
      • Absolventen müssen bereits von den ersten beiden Tranchen des Zuschusses profitiert haben.
    • Gesamtausgaben und Fristen
      • Innerhalb von 24 Monaten nach Programmbeginn müssen insgesamt mindestens 150.000 Euro der verfügbaren Mittel ausgegeben worden sein, entsprechend dem aktualisierten Budget, das für die zweite Tranche und den Schlussbetrag eingereicht wurde.
      • Absolventen haben 25 Monate ab Programmbeginn, um den Antrag auf den Schlussbetrag und einen abschließenden Projektbericht einzureichen.
  • Was ist in Bezug auf den Zuschuss des Ministeriums für Wirtschaft weiter zu beachten?
    Die Auszahlung jeder Tranche des Zuschusses hängt von einer positiven Bewertung der von den Teilnehmenden eingereichten Zwischen- oder Abschlussberichte durch den Initiator ab. Diese Berichte müssen Abweichungen zwischen der ursprünglichen Planung und der weiteren Entwicklung/Fortschritten des geförderten Projekts aufzeigen. Der Initiator behält sich das Recht vor, zusätzliche Informationen anzufordern, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Fit 4 Start-Projekts zu überprüfen.

    Pflicht zur Einreichung von Projektberichten
    Zur Einhaltung der Förder- und Auszahlungsvoraussetzungen müssen die Teilnehmenden die folgenden Berichte einreichen:

    Status

    Bericht

    Spätester Einreichungstermin

    Alle Teilnehmenden

    Zwischenbericht

    16 Monate ab Programmbeginn

    Absolventen

    Abschlussbericht

    25 Monate ab Programmbeginn

     

    Wichtige Hinweise für die Teilnehmenden
    Teilnehmende sollten folgende Punkte beachten:

    1. Verlust der Förderfähigkeit bei Nichtvorlage von Berichten:
      Durch das Einreichen einer Bewerbung akzeptieren Teilnehmende, dass die Verweigerung oder Nichtvorlage eines Zwischen- oder Abschlussberichts zum Verlust der Förderfähigkeit führen kann. Dies kann die sofortige Rückzahlung des erhaltenen Zuschusses einschließlich der anfallenden gesetzlichen Zinsen zur Folge haben.
    2. Pflichten bei Nichtabschluss der Coaching-Phase oder fehlender Eigenkapitalbeschaffung:
      • Auch bei Nichtbestehen der Coaching-Phase oder der Nichterreichung eines Mindestbetrags von 50.000 Euro an privatem Eigenkapital bleiben die Teilnehmenden verpflichtet, einen Zwischenbericht über die Verwendung der ersten Tranche von 50.000 Euro einzureichen.
      • Die Verweigerung oder Nichtvorlage dieses Berichts kann ebenfalls zum Verlust der Förderfähigkeit und zur Rückzahlung des Zuschusses führen.
    3. Auswirkungen eines freiwilligen Austritts oder Abbruchs des Programms:
      • Im Falle eines freiwilligen Austritts oder Abbruchs endet die Teilnahme am Programm mit sofortiger Wirkung, und ausstehende Zahlungen werden ausgesetzt.
      • Betroffene sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach dem Austrittsdatum einen Zwischenbericht einzureichen, der die Verwendung der erhaltenen Mittel detailliert beschreibt.
    4. Folgen einer Zwangsausschließung:
      • Im Falle einer Zwangsausschließung endet die Teilnahme am Programm ebenfalls mit sofortiger Wirkung, und ausstehende Zahlungen werden ausgesetzt.
      • Ein Zwischenbericht zur Verwendung der bereits erhaltenen Mittel muss ebenfalls eingereicht werden.
    5. Folgen bei Insolvenz oder Liquidation:
      • Im Falle eines Konkurses, einer gerichtlichen oder freiwilligen Liquidation endet die Teilnahme am Programm mit sofortiger Wirkung, und ausstehende Zahlungen werden ausgesetzt.
    6. Missbrauch oder zweckwidrige Verwendung der Fördermittel:
      • Jede missbräuchliche Verwendung oder Auszahlung der erhaltenen Mittel, die nicht mit dem eingereichten Budget und/oder den förderfähigen Kostenkategorien übereinstimmt, kann zum Verlust der Förderfähigkeit und zur Rückzahlung des Zuschusses einschließlich gesetzlicher Zinsen führen.

    Beratung zu Buchhaltungs- und Steuerfragen
    Die Teilnehmenden sollten sich in Bezug auf die korrekte buchhalterische und/oder steuerliche Behandlung des Zuschusses an ihre Treuhänder, Buchhalter und/oder Steuerberater wenden.

  • Absolventen müssen innerhalb eines Jahres nach Programmbeginn erfolgreich mindestens 50.000 Euro privates Eigenkapital beschaffen.
     
  • Förderfähige Kosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des Fit 4 Start-Projekts des antragstellenden Unternehmens stehen und werden in folgende Kategorien unterteilt:

    Kategorie

    Beschreibung

    Personalkosten

    Vergütung und Sozialabgaben von technischem und nicht-technischem Personal, das dem Projekt zugeordnet ist.

    Technische und Entwicklungskosten

    Miete/Anschaffung von technischem Equipment und Software, Zertifizierungen, Schutz geistigen Eigentums (IP), regulatorische Beratung, Beschaffung technischer Expertise.

    Testkosten

    Beschaffung und Durchführung von Tests für Produkte/Dienstleistungen (z. B. Miete von Umwelttestanlagen, spezifischen Testumgebungen, Labortests, klinische Studien, etc.).

    Datenbeschaffungskosten

    Beschaffung spezifischer Daten und/oder Datenbanken.

    Kundenfindungskosten

    Analyse der Benutzererfahrung, vertriebsbezogene Aktivitäten.

    Kosten für Einrichtungen & Infrastruktur

     

    Miete von Labor- und/oder Büroräumen, IT-Infrastruktur, Nutzung von Cloud und HPC (High-Performance Computing), etc.

    Allgemeine & Verwaltungskosten

     

    Telekommunikation, Buchhaltung, Versicherungen, rechtliche Beratung, etc.

     

    Nachweispflichten

    • Zur ordnungsgemäßen Überprüfung der Ausgaben müssen die Teilnehmenden vor der Freigabe der zweiten Tranche und des Schlussbetrags einen Bericht (oder einen Auszug aus den Buchhaltungsunterlagen) einreichen, der von einem externen Prüfer zertifiziert ist und alle genannten projektrelevanten Ausgaben aufzeigt.
    • Das Ministerium für Wirtschaft kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Informationen anfordern, um alle relevanten Projektkosten und/oder andere Finanzdaten zu überprüfen, bevor die jeweilige Tranche freigegeben wird.

    Nicht förderfähige Kosten

    Nicht förderfähig sind unter anderem:
    1. Kosten, die vor Beginn des Fit 4 Start-Programms entstanden sind.
    2. Kosten, die vor der Gründung des Unternehmens, das den Zuschuss beantragt hat, entstanden sind.
    3. Kosten, die nicht direkt mit dem jeweiligen Fit 4 Start-Projekt zusammenhängen.
    4. Finanzkosten (z. B. Rückzahlungen und/oder Zinszahlungen im Zusammenhang mit Darlehen, etc.).

    Diese Liste ist unvollständig, und andere als die als „förderfähig“ kategorisierten Kosten werden im Einzelfall geprüft.

  • Bitte lesen Sie die Antwort auf die Frage: „Welche Bedingungen sind an den Erhalt der ersten Tranche von 50.000 Euro geknüpft, und wie können die zweite Tranche von 80.000 Euro sowie der Schlussbetrag von 20.000 Euro freigeschaltet werden?
    1. Gründung Ihres Unternehmens in Luxemburg und Beantragung der Geschäftslizenz;
    2. Einreichung Ihres Förderantrags zusammen mit allen relevanten Unterlagen bei Luxinnovation zur Überprüfung;
    3. Übermittlung Ihres vollständigen Förderantrags an das Ministerium für Wirtschaft, nachdem Sie Rückmeldung von Luxinnovation erhalten haben.

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